Bürgschaftsvertrag

Definition & Erklärung

Mit einem Bürgschaftsvertrag erklärt sich ein Bürge dazu bereit, die Schuld eines Schuldners im Falle dessen Zahlungsunfähigkeit gegenüber dem Gläubiger zu übernehmen. Im Bürgschaftsvertrag wird die Höhe und die Art der Schuld festgehalten.

Der Bürgschaftsvertrag muss schriftlich aufgesetzt werden, um gültig zu sein.

Eine Kündigung eines Bürgschaftsvertrages ist nur dann möglich, wenn im Vertrag eindeutig eine Möglichkeit zur Kündigung festgehalten wird.

Ansonsten gilt ein Bürgschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit bis zur Begleichung der Schuld, sogar über den Tod des Bürgen hinaus. In diesem Fall wird die Bürgschaft an die Erben weitergegeben. 

Entdecken Sie jetzt unser Immobilien-Magazin
mehr Artikel anzeigen
Noch mehr Immobilienwissen
Hausgeld
Bundbalken
Binderbalken
Hängewerk
Gutachter­ausschuss
Grundstückswert
Grundsteuermessbetrag
Grundsteuer
Grundschuld
zum Glossar
© 2024 onpreo AG